§ 18 Absatz 3 SGB VIII Begleiteter Umgang

Grundlage

Begleiteter Umgang ist eine kindeswohlfördernde und beziehungsfördernde Hilfe der Jugendhilfe.

Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Eltern u.a. haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die zum Umgang berechtigten Personen und die Personen, bei denen die Kinder untergebracht sind bzw. leben von diesem Recht zum Wohl der Kinder Gebrauch machen (§18,3 SGB VIII).

Kinder oder Jugendliche, die bei einem Elternteil wohnen, haben Anspruch auf Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil, ggf. auch mit anderen Angehörigen.

Zielgruppe

Als suchtspezifischer Jugendhilfeträger richtet sich unsere fachliche Expertise an Familien, in denen ein oder beide Elternteile oder auch die Jugendlichen von missbräuchlichem Konsum oder einer Suchterkrankung betroffen sind. In Familien mit missbräuchlich konsumierenden und suchtkranken Eltern gibt es verschiedene Hintergründe, weshalb Elternteile dauerhaft oder vorübergehend getrennt leben. Unsere Zielgruppen für den Begleiteten Umgang sind:

  • getrenntlebende Eltern
  • vom Kind vorübergehend getrenntlebende Eltern aufgrund aktiven Konsums oder nach Einschätzung kindeswohlgefährdendem Konsumverhalten
  • vom Kind zeitweise getrenntlebende Eltern aufgrund einer stationären Entwöhnungsbehandlung

Der Begleitete Umgang bietet Unterstützung für den Beziehungsaufbau, den Beziehungserhalt und die Beziehungsförderung, gerade im Hinblick auf die Sicherung des Kindeswohls, wenn Elternteile von Suchterkrankung betroffen sind, im Konsum sind und deshalb nicht mit den Kindern dauerhaft oder vorübergehend zusammenwohnen. Gleiches gilt darüber hinaus für Familien, in denen die Eltern unabhängig von einer Konsumthematik getrennt leben und hochstrittig sind, sodass ein gemeinsamer Austausch zum Wohle des Kindes häufig nicht möglich ist.

Ziel der Hilfe ist es, dass das Kind Umgang mit dem nicht bei ihm lebenden Elternteil haben kann und damit die Beziehung aufgebaut, gefördert und erhalten werden kann. Zudem sollten durch unsere Begleitung ggf. erst einmal getrennte Elterngespräche stattfinden mit der Perspektive, die Kindeseltern in gemeinsamen Gesprächen zu begleiten.

Voraussetzung und zumindest hilfreich für das Unterstützungsangebot des Begleiteten Umgangs ist die Bereitschaft der Eltern, in flankierenden Elterngesprächen die Umgänge vor- und nachzubereiten, sich mit dem Thema Sucht und Konsum als solches aber auch im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung auseinanderzusetzen, die Bereitschaft zu den Umgängen punktabstinent zu sein und ein Interesse an der Entwicklung der Beziehung zum Kind zu haben. Darüber hinaus sind im Angebot der Hilfe auch die Förderung der Problemeinsicht, der Abstinenz- und Behandlungsmotivation enthalten, um durch nachhaltige Veränderungen dem Elternteil eine dauerhafte stabile Beziehung zum Kind zu ermöglichen.

Die Frequenz der Begleiteten Umgänge und die Ausgestaltung der Umgänge, wird individuell mit der Familie und auch dem Jugendamt abgesprochen. Der Begleitete Umgang kann auf elterlicher, eigeninitiierter Basis oder auch auf der Basis einer gerichtlichen Anordnung vom Jugendamt eingesetzt werden.

Betroffenen Elternteilen mit einer Konsumproblematik fällt es besonders zu Beginn häufig schwer, eine Einsicht für die eigene Erkrankung und die damit verbundene Behandlungsbedürftigkeit zu erkennen. Aufgrund dieser Problematik welche oft einhergeht mit zusätzlichen (Trennungs-) Konflikten und Krisen aufgrund von Rückfällen ist eine erhöhte Fachleistungsstundenzahl notwendig, um eine adäquate und qualitative Unterstützung mit Blick auf das Kindeswohl gewährleisten zu können.

Qualifikation der Mitarbeiter/ Räumlichkeiten

Die begleiteten Umgänge werden von PsychologInnen und SozialpädagogInnen mit Erfahrungen in sozialpädagogischen Handlungsfeldern durchgeführt. Eine regelmäßige Supervision, Teamsitzungen und Teamintervisionen sowie regelmäßige externe suchtspezifische Fortbildungen und Fallbesprechungen mit den pädagogischen Leitungen gehören zum festen Bestandteil des Arbeitsalltags.

Wir bieten in unserem Träger behagliche Räumlichkeiten mit ausreichend, kindgerechtem Spielmaterial für die Begleiteten Umgänge.

Für die Überprüfung einer Punktabstinenz können wir vor den Umgängen Atemalkoholkontrolltest und Drogenschnelltest anbieten.

Pädagogische Leistungen

  • Vor- und Nachbereitung der Begleiteten Umgänge mit den Eltern
    und den Kindern in flankierenden Einzelgesprächen
  • Kindgerechte Vermittlung der Konsumthematik des Elternteils
  • Sicherstellung der Punktabstinenz durch Atemalkoholtests und Drogentests
    (je nach Vereinbarung Schnelltest oder Anbindung an ein Labor)
  • Unterstützung bei einer altersentsprechenden und individuell angepassten
    Ausgestaltung des Umgangs
  • Reflexion der Eltern-Kind-Beziehung
  • Reflexion eines altersentsprechenden Umgangs mit dem Kind
  • Arbeit an der Kommunikation der Kindeseltern, um das Kind betreffende
    Absprachen zu ermöglichen
  • Begleitung und Anbindung an suchttherapeutische Angebote
  • Reflexion und Psychoedukation zum Einfluss von missbräuchlichem Konsum auf die Erziehungsfähigkeit
  • Bei Bedarf Klärung und Offenlegung des tatsächlichen Konsums durch Anbindung an den
    AID Neukölln/ Durchführung eines Screenings

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