§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach §§ 27 ff, 30, und §§ 41 in Verbindung §§ SGB VIII KJHG ist ein individuelles, für den Einzelfall entwickeltes Hilfsangebot. Es schafft eine dem Bedarf entsprechende Hilfe, die auch flexibel den Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen aller Beteiligten angepasst werden kann. Unser Ziel ist es, suchtmittelgefährdete Jugendliche zu unterstützen, bei denen aus der Sicht der betroffenen Familie oder des Jugendamtes Hilfebedarf besteht, aber noch keine ausreichende Klarheit über die geeignete Art und Weise der Hilfe hergestellt werden konnte. Die THERANON gGmbH entwickelt gemeinsam mit allen am Hilfeprozess beteiligten Personen auftragsorientierte und individuelle Lösungsstrategien und stärkt damit die Selbsthilfepotentiale der Jugendlichen und deren Familien.

Pädagogische Leistungen:

  • sozialpädagogische und ärztliche Diagnostik
  • Klärung persönlicher system- und lebensfeldbezogener Ressourcen
  • Reflexion der bisherigen Hilfen
  • Auftragsdifferenzierung und individuelle Betreuungsplanung
  • Klärung von Lebensperspektiven (Schule, Ausbildung, Arbeit, Wohnung, Familie)
  • Einüben lebenspraktischer Fähig- und Fertigkeiten zur eigenverantwortlichen Lebensführung
  • Anleitung zur physischen und psychischen Gesundheitsvorsorge
  • Vermittlung von geeignetem Wohnraum
  • Erweiterung der Konfliktfähigkeit und der individuellen sozialen Kompetenzen
  • Integration in ein tragfähiges soziales Netz
  • Qualifizierte Übergabe des Falles bei Notwendigkeit anderer Maßnahmen
  • Weckung, Ausbau und Förderung der im Klienten vorhandenen Fähigkeiten
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Ergänzung, Fortführung und Stabilisierung bereits erreichter Erfolge.

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