§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine familienunterstützende Maßnahme der Jugendhilfe (§ 31 SGB VIII). Im häuslichen Umfeld der Familie wird die Unterstützung bei der Erziehung und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen angeboten und bearbeitet. Ziel ist es, die Handlungskompetenz der Eltern zu stärken und die Konfliktlösungsmöglichkeiten der Familie so zu erweitern, dass sie schließlich auftretende Probleme wieder selbständig meistern kann. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist orientiert am Wohl des Kindes und an der Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie.
Unser Angebot richtet sich an Familien, bei denen aus unterschiedlichen Gründen der Hinweis oder Verdacht besteht, dass eine Suchtgefährdung oder Suchtmittelabhängigkeit vorliegt. Ziel ist es, dass sich die Mütter und Väter mit ihren inneren Kräften verbinden können, durch die Erfahrung nicht hilflos den Geschehnissen um sie herum ausgeliefert zu sein, sondern dass sie, oft nur mit kleinen Änderungen in ihrem Leben, Großes bewirken können und offen für evt. weiterführende therapeutische Maßnahmen werden. Wichtigstes Ziel ist, die Handlungskompetenz der Eltern zu verändern und zu stärken. Ihren Kindern sollen sie eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft bieten, die geprägt ist durch

  • die Gewährleistung der Versorgung der Kinder
  • soziale Integration
  • Sensibilität im Umgang mit Wünschen und Bedürfnissen von Kindern
  • Verständnis für kindliches Verhalten.

Das Erreichen dieser Ziele erfolgt durch die Umsetzung von Teilzielen, wie

  • Verbesserung der Kommunikation und Interaktion zwischen den einzelnen Familienmitgliedern
  • Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Grundlagen der Familie
  • Förderung von Gesundheitsbewusstsein, Hygiene und gesunder Ernährung
  • Strukturierung des Alltags
  • Stärkung von Problemlösungskompetenz
  • Einüben bzw. Stärken der Fähigkeit, klare Grenzen zu setzen (Eltern-Kind-Ebene, Erwachsenenebene, Geschwisterebene).

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